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Kirchenvorstand

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Kirchenvorstand (KV)

Am 6. und 7. November 2010 wurde ein neuer Kirchenvorstand von St. Altfried mit St. Nikolaus
gewählt.
 

Termine 2012

Datum:

Uhrzeit:

Veranstaltung:

Ort:

Montag, 09. Januar

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Barienrode

Dienstag, 21. Februar

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Ochtersum

Mittwoch, 11. April

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Barienrode

Mittwoch, 09. Mai

20.00 Uhr

KV-Sitzung (mit PGR)

Ochtersum

Mittwoch, 30. Mai

19.30 Uhr

Visitationsgespräch mit
WB Dr. Schwerdtfeger

Ochtersum

Dienstag, 19. Juni

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Barienrode

Donnerstag, 19. Juli

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Ochtersum

Montag, 10. September

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Barienrode

Dienstag, 16. Oktober

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Ochtersum

Mittwoch, 21. November

20.00 Uhr

KV-Sitzung

Barienrode

Ansprechpartner

Vorstand

Pfr. Hendrik Rust
1. Vorsitzender

Heise, Michael

Michael Heise
stellvertretender Vorsitzender

Mitglieder

aus St. Nikolaus/Barienrode:
Birke, Norbert
Menkhaus-Vollmer, Jutta

Ruby, Florian



aus St. Altfried/Ochtersum:
Bußmann, Prof. Dr. Manfred
Engelke, Martina
Hartmann, Klaus
Heiduk, Martin
Jung-Lundberg, Dr. Bettina
Maybaum, Christine
Mnich, Regina


PGR-Gesandte: Margret Strake
 

Stichwort: Kirchenvorstand

Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche
verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im „Codex Juris Canonici“. Daneben gibt es noch
ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“.
Das heisst, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen natürlichen oder juristischen
Personen schließen will, so sind Vertragspartner der Kirchengemeinde die Mitglieder des
Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Erster Kirchenvorsteher ist üblicherweise der Pfarrer.

Aufgaben in der Gemeinde
Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen (Friedhof, Kindergarten, Pfarrhaus...) und das
Vermögen der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.
Er ist Dienstgeber für alle Angestellten.
Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.
Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

Weitere Informationen

Auf der Seite der Rendantur Hildesheim erhalten Sie weitere Informationen.