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Kirchenvorstand

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Kirchenvorstand

Vorsitzender

Rust_2_B150Rust, Hendrik
Pfarrer

Stv. Vorsitzender

Heise, Michael Heise, Michael

Mitglieder

Barankewitz, Dieter (+)
Birke, Norbert
Bußmann, Prof. Dr. Manfred
Engelke, Martina
Hartmann, Klaus
Heiduk, Martin
Jung-Lundberg, Dr. Bettina
Kleineidam, Gerhard
Koch, Friedrich
Menkhaus-Vollmer, Jutta
Mnich, Regina

 

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im „Codex Juris Canonici“. Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“.
Das heisst, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen natürlichen oder juristischen Personen schließen will, so sind Vertragspartner der Kirchengemeinde die Mitglieder des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Erster Kirchenvorsteher ist üblicherweise der Pfarrer.
 

Aufgaben in der Gemeinde

Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen (Friedhof, Kindergarten, Pfarrhaus...) und das Vermögen der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.
Er ist Dienstgeber für alle Angestellten.
Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.
Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.